Preisliste

Preisliste für das Vereinsheim von Rot Gelb Wesseling 1992 e.V.

ENDREINIGUNG

80€

Mietpreis Mitglieder

150€

Mietpreis Nichtmitglieder

350€

Getränkepreise

Gaffel Fassbier

3,95€ (Literpreis)

Flaschenbier

1,50€ (0,33 l)

Gaffel Alkoholfrei

1,50€ (0,33 l)

Weizenbier

1,70€ (0,5 l)

Weizenbier Alkoholfrei

1,70€ (0,5 l)

Malzbier

1,50€ (0,33 l)

RedBull

€ 2,50€ (0,33 l)

Coca Cola

€ 1,80€ (1 l)

Coca Cola Light

€ 1,80 (1 l)

Sprite

€ 1,80 (1 l)

Fanta

1,80€ (1 l)

Wasser

1,40€ (1 l)

Orangensaft

3,00€ (1 l)

Apfelsaft

3,00€ (1 l)

Wein

richtet sich nach EK

Sekt / Prosecco

richtet sich nach EK

Gläser

€ 1,00

CO2 Pauschale

€ 10,00

Stehtisch

€ 5,00

Alle anderen Getränke auf Anfrage!

Alle Getränke müssen von RG Wesseling bezogen werden. Der Verzehr von eigenen Getränken wird mit einer Strafe von € 250,- berechnet.

Nicht aufgeführte Getränke werden nach Absprache berechnet.

Weitere Bedingungen

  • Der Raum wird in einem besenreinen Zustand übergeben, alle Getränkeschuladen im Thekenbereich müssen leer sein.
  • Angebrochene Getränkeflaschen und Bierfässer müssen komplett bezahlt werden.
  • Müll muss vom Mieter entsorgt werden.
  • Das Leergut ist im Flur vor dem Kühlhaus zu deponieren.
  • Toilettenpapier, Seife und Handtücher werden von Mieter gestellt.
  • Es müssen bei jeder Veranstaltung mindestens zwei Aufsichtspersonen anwesend sein, die über 25 Jahre alt sind.
  • Dekomaterial darf nur an den dafür vorgesehenen Leisten befestigt und muss vor Übergabe an den Vermieter wieder rückstandslos entfernt werden; bei Nichteinhaltung werden die Kosten zur Entfernung dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Beschädigungen werden durch Fachpersonal repariert und dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Die Außenanlage und der Innenbereich sind Kameraüberwacht. Die Kameras dürfen nicht abgehangen werden, da sonst ein Sabotagealarm ausgelöst wird.
  • Da die Kameras und die Alarmanlage eine Direktschaltung zu einer Security – Firma haben, muss jeder selbstverschuldete Einsatz der Polizei selber bezahlt werden.
  • Auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes muss geachtet werden.